Fragen und Antworten zu FLEX Fonds
Die häufigsten Fragen — kompakt beantwortet.
Alternative Investmentfonds (AIF)
›Was sind eigentlich Geschlossene Fonds / Alternative Investmentfonds?
Seit 2013 werden im Kapitalanlagegesetzbuch alle geschlossenen Fonds als alternative Investmentfonds eingestuft. Darüber hinaus zählen zu den AIFs auch die regulierten offenen Investmentfonds. Das sind insbesondere offene Spezialfonds und offene Immobilienfonds.
Bei einem alternativen Investmentfonds handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, in die Anleger investieren können, indem sie Anteile an der Gesellschaft zeichnen. Die Gesellschaft wird in der Regel entweder als GbR oder als KG gegründet und der Anleger als Anteilsinhaber wird Mitgesellschafter. Im Gegensatz zum offenen Fonds erfolgt die Anteilsausgabe nur über einen bestimmten Platzierungszeitraum und wird anschließend eingestellt.
Investitionen
›Welche Anlagemöglichkeiten bietet die FLEX Fonds-Gruppe an?
Die FLEX Fonds-Gruppe bietet Anlagen in Geschlossene Fonds in Form von Einmalzahler- und Ansparfonds an. Diese Fonds investieren schwerpunktmäßig in deutsche Gewerbe- und Wohnimmobilien, aber auch in Energierohstoffe (Öl und Gas), Erneuerbare Energien (Photovoltaik) und physisch vorhandene Edelmetalle (Gold, Silber, Platin). Bei den Anspar-Fonds ist über die Dauer der Ansparphase hinweg ein monatlicher Betrag ab 50 Euro einzuzahlen. Die Ansparphase kann je nach Anlegerwunsch bis zu 15 Jahren betragen.
›Warum investiert die FLEX Fonds-Gruppe schwerpunktmäßig in deutsche Gewerbeimmobilien?
Die FLEX Fonds-Gruppe legt ihren Schwerpunkt auf Büro- und Handelsimmobilien in Deutschland, weil dieses Land eine polyzentrische Struktur hat — es gibt nicht nur wenige wichtige Großstädte, sondern eine ganze Reihe regional bedeutender Ober- und Mittelzentren. In diesen sogenannten B-Städten sehen wir einen Nachholbedarf auf den Märkten für Gewerbeimmobilien, vor allem in sehr zentralen Lagen.
›Wo gibt es Informationen zu den getätigten Investitionen der Fonds?
Auf jeder Fonds-Detailseite finden Sie eine Übersicht der bereits getätigten Investitionen.
Allgemeines zur Beteiligung
›Wie kann man Änderungen der Adresse oder Bankverbindung mitteilen?
Hierfür ist eine schriftliche Mitteilung an die FLEX Fonds-Zentrale notwendig. Diese kann per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden. Bei Änderungen der Bankverbindung ist zu beachten, dass diese ausschließlich durch den Anleger selbst vorgenommen werden können.
›Können Monatsbeiträge bei einem Anspar FLEX Fonds gestundet werden?
Ja, eine Stundung der monatlichen Teilbeträge ist möglich. Jeder Anleger kann laut Gesellschaftsvertrag die Zahlung der monatlichen Sparraten insgesamt bis zu max. 18 Monaten aussetzen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei der FLEX Fonds-Zentrale erforderlich.
›Kann die monatliche Sparrate erhöht oder reduziert werden?
Ja, die Erhöhung der monatlichen Sparrate ist jederzeit möglich. Eine Reduzierung ist bis zu einer Mindestsumme von 50 Euro im Monat möglich. Für die Änderung muss ein schriftlicher Antrag bei der FLEX Fonds-Zentrale gestellt werden.
›Gibt es Vordrucke für die verschiedenen Änderungswünsche?
Ja. Im Formular-Bereich steht eine Auswahl an entsprechenden Formularen zur Verfügung. Diese können mit den persönlichen Daten und der Beteiligungsnummer versehen an die FLEX Fonds-Zentrale gesendet werden.
›Wann erhalten Anleger eine Übersicht der geleisteten Einlagen?
Die jährlichen Kontoauszüge werden für Anleger, die ihre Beteiligungssumme in Raten erbringen, im ersten Quartal eines Jahres versandt. Für Anleger, die bereits Ausschüttungen erhalten, werden die Kontoauszüge nach Feststellung der liquiden Überschüsse (3. – 4. Quartal im darauffolgenden Jahr) versandt. Der Versand erfolgt direkt durch den Treuhänder, die Curia HHKL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft in München.
Exitstrategien
›Gibt es die Möglichkeit einer Übertragung der Beteiligung?
Ja, es besteht die Möglichkeit der Übertragung. Hierfür müssen Verkäufer und Kaufinteressent sich schriftlich an die FLEX Fonds-Zentrale wenden. Danach gehen beiden Parteien die Übertragungsverträge per Post zur Unterschrift zu. Für den Verkäufer entstehen hierbei keine Kosten. Die Bearbeitungsgebühr trägt der Käufer.
Steuern
›Kann für die FLEX Fonds ein Freistellungsauftrag erteilt werden?
Nein, denn die Einkünfte aus einem FLEX Fonds sind keine Kapitalerträge. Die Fondsgesellschaft legt zwar kurz- bis mittelfristig Festgelder an und bekommt dafür Zinsen — die Bank behält jedoch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein und führt diese an das Finanzamt ab. Die Gesellschaft kann Kraft ihrer Rechtsform (keine natürliche Person) keinen Freistellungsauftrag erteilen. Der Anleger wiederum könnte zwar einen Freistellungsauftrag erteilen, ist aber nicht der Empfänger der Zinsen.
›Warum können NV-Bescheinigungen nicht berücksichtigt werden?
Die Einkünfte der Gesellschaft werden durch Feststellungsbescheid in einer Summe beim Betriebsstättenfinanzamt festgesetzt. Dem Bescheid liegt eine Liste bei, die zeigt, wie sich der Gesamtbetrag auf die einzelnen Anleger aufteilt. Diese anteiligen Einkünfte werden dann amtsintern an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter der Anleger gemeldet. Erst dort erfolgt eine Verarbeitung in der persönlichen Einkommensteuererklärung. Eine NV-Bescheinigung gilt nur für das Veranlagungsfinanzamt und nicht für das Betriebsstättenfinanzamt.
›Müssen Ausschüttungen versteuert werden?
Nein, denn Ausschüttungen sind kein steuerlich relevanter Vorgang, sondern wie Entnahmen zu betrachten. Maßgeblich für die Besteuerung des Anlegers ist das steuerliche Ergebnis seiner Fondsgesellschaft, bezogen auf die von ihm einbezahlte Einlage. Dieses steuerliche Ergebnis wird jedem Anleger durch den Treuhänder einmal jährlich zugesandt.
›Kann das Agio als Sonderwerbungskosten (SWK) geltend gemacht werden?
Das Agio kann nicht als SWK geltend gemacht werden, da es über die entsprechenden Abschreibungssätze bereits über die Jahre verteilt berücksichtigt wird. Somit ist das Agio anteilig bereits jedes Jahr in den steuerlichen Ergebnissen enthalten.
›Was muss der Anleger bei seiner persönlichen Steuererklärung berücksichtigen?
Da die steuerlichen Ergebnisse für die jeweiligen Fonds meist im Herbst des Folgejahres durch den Treuhänder versendet werden, können die Anleger ihre Steuererklärung bereits ohne die Angabe der konkreten Zahlen abgeben. Der Hinweis auf die Anlage mit dem Zusatz „Wird von Amtswegen veranlagt" ist vorerst ausreichend.
